Elternrat

Die Aufgaben des Elternrates

  • Der Elternrat sollte sich aus mindestens zwei pro Kindergartengruppe gewählten Elternvertretern zusammensetzen. Die Elternvertreter werden nach Bedarf am Anfang des Kindergartenjahres im Rahmen der Elternabende in den Kindergartengruppen für zwei Jahre gewählt.
  • Der Elternrat berät über die Grundlagen der Waldorfpädagogik sowie die Gestaltung und Weiterentwicklung des pädagogischen Angebots und des Gemeinschaftslebens des Kindergartens.
  • Der Elternrat vertritt den Kindergarten im Stadtelternrat.
  • Der Elternrat gibt der Mitgliederversammlung regelmäßig einen Bericht über seine Arbeit.

 

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