FAQ

1. Wie melde ich mein Kind im Waldorfkindergarten an?

Die Anmeldung erfolgt über das Elternportal der Stadt Braunschweig - den Kita-Finder.

Hier gelangen Sie zum Elternportal

 

2. Zu welchem Termin kann ich mein Kind anmelden?

In der Regel kommen die neuen Kinder nach den Sommerferien in den Kindergarten. Grundsätzlich ist die Anmeldung zu jedem Termin möglich.

 

3. Warum gibt es im Waldorfkindergarten kein „fertiges“ Spielzeug?

Das künstlerische Tun mit Farbstift, Wasserfarben, Wachs und Wolle belebt die Phantasie. Vorgefertigtes Spielzeug lässt keinen Spielraum für praktische Wahrnehmungen. Die Sinne der Kinder sind offen, tief beeindruckbar. Naturbelassene, wenig ausgeformte, „echte“ Dinge wie Holz, Tannenzapfen, Muscheln, Tücher werden bevorzugt.

 

4. Muss mein Kind nach der Kindergartenzeit in die Waldorfschule?

Natürlich nicht. Dennoch ist der Kindergartenbesuch
eine sehr gute Grundlage für den weiteren Lebensweg in der Waldorfschule.

 

5. Was kostet ein Betreuungsplatz im Waldorfkindergarten?

Bei Aufnahme in den Kindergarten zahlen Sie eine einmalige Aufnahmegebühr von 50 €. Für die Kindergartenkinder ist die Betreuung kostenlos. Sie zahlen lediglich für das Essen. Dazu bitten wir die Familien zu einer freiwilligen Zahlung zu den Kosten für die Eurythmie in Höhe von 20 € monatlich. Die Einwilligung dazu kann zu jeder Zeit gegeben oder widerrufen werden.


Für die Betreuung der Krippenkinder erhebt die Stadt Braunschweig einen einkommensabhängigen Beitrag. Hinzu erhebt der Waldorfkindergarten einen zusätzlichen Beitrag, den Ausgleichsbeitrag (AGB).


Es besteht die Möglichkeit, dass Familien beim Jobcenter oder der Stadt Braunschweig Zuschüsse zu den Kosten für das Mittagessen beantragen können. Sollten diese bewilligt werden, reduzieren sich für den Zeitraum der Bewilligung die Kosten für das Essen und die Höhe des AGB.